Handelsrecht
Rechtsgebiete
Das Handelsrecht gilt als Sonderrecht der Kaufleute und Handelsgesellschaften. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Gegenstand unserer rechtlichen Beratung sind daher sämtliche Fragen rund um die Anwendung von handelsrechtlichen Vorschriften. Dabei beraten wir sie auch in Nebengebieten, die das Handelsrecht betreffen.