Agrarrecht
Rechtsgebiete
Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1994 bildet das Agrarrecht einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt in der Kanzlei Felgentreff. Die vielschichtigen und umfangreichen Probleme im Bereich der Landwirtschaft sind für die Landwirte nicht mehr zu überblicken und stellen sie daher immer mehr vor Probleme. Die umfangreichen Vorschriften führen zu einer zusätzlichen hohen Belastung für die Landwirtschaftsbetriebe. In diesem Zusammenhang konnte die Kanzlei Felgentreff die landwirtschaftlichen Unternehmen und Einzellandwirte über viele Jahre erfolgreich unterstützen und beraten.
Das Agrarrecht umfasst dabei eine Vielzahl von Rechtsgebieten,
die durch unsere Kanzlei abgedeckt werden:
allgemeines Landpachtrecht nach dem BGB:
Gestaltung von Pachtverträgen, rechtliche Beratung für Verpächter und Pächter, Durchsetzung von Ansprüchen aus Landpachtverträgen
Beihilfenrecht:
Recht der EU zur Förderung der gemeinsamen Agrarpolitk, rechtliche Beratung bei Cross-Compliance-Verstößen und Prämienkürzungen, Unterstützung bei Förderanträgen / Optimierung der Fördermöglichkeiten; Lösung bei Fragen zum ökologischen Landbau;
Grundstücksrecht/ Baurecht:
Fragen zum Grundstücksverkehrsgesetz, Beratung zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht, Baurechtliche Fragestellungen; Begleitung von Bauvorhaben auch hinsichtlich Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Arbeitsrecht in der Landwirtschaft:
rechtliche Beratung unter anderem zum Mindestlohn und zur Arbeitszeit, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag