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Grundsatzentscheidung des Kammergerichts Berlin zum Thema „Rückforderungsanspruch BVVG“
Seit dem 19.09.2019 liegt eine Grundsatzentscheidung des Kammergerichts Berlin zum Thema „Rückforderungsanspruch BVVG“ vor.
Im Kern des zu beurteilenden Sachverhalts ging es um die Frage, ob es der BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes gestattet ist, bei der Ermittlung von Veräußerungspreisen vom Verkehrswert landwirtschaftlicher Grundstücke abzuweichen und in ihrer Privatisierungspraxis diese Flächen zu überhöhten Preisen an landwirtschaftliche Erwerbsberechtigte zu verkaufen.
Mit Urteil vom 19.09.2019 hat der 23. Zivilsenat das KG Berlin nunmehr entschieden, dass einem landwirtschaftlichen Unternehmen aus vorvertraglichem Geschehen und Pflichtverletzungen der BVVG bei der Kaufpreisermittlung ein berechtigter Schadenersatz zusteht.
Über das Urteil wurde ein Artikel in der Bauernzeitung veröffentlicht. Das Urteil und den Artikel (in zwei Teilen) finden sie hier.
– Urteil vom Kammergericht Berlin vom 19.09.2019
– Artikel aus der Bauernzeitung Teil I (Quelle: Bauernzeitung 42. Ausgabe 2019 Seite 50)
– Artikel aus der Bauernzeitung Teil II (Quelle: Bauernzeitung 43. Ausgabe 2019 Seite 48 und 49)