Miet- und Pachtrecht
Rechtsgebiete
Unsere Kanzlei berät Sie in wesentlichen Fragen zum allgemeinen Miet- und Pachtrecht. Dabei stehen wir gleichzeitig Mietern und Pächtern als auch Vermietern und Verpächtern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beratend zur Seite.
Insbesondere im Miet- und Pachtrecht sind die Problem- und Fragestellungen, mit denen sich Mieter/Pächter und Vermieter/Verpächter konfrontiert werden, sehr vielseitig. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so sehr durch die regelmäßige Rechtsprechung geprägt. In diesem Zusammenhang gilt es mögliche Probleme frühzeitig zu vermeiden, um später keinen Rechtsnachteil zu erleiden. Es empfiehlt sich daher bereits bei der Vertragsgestaltung, vor Abschluss oder vor der Kündigung eines solchen Vertrages rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.